Ihre Mitarbeiter nutzen KI. Das Gesetz verlangt, dass sie es kompetent tun.
Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit Februar 2025. Wir machen Ihr Team nachweisbar fit, dokumentieren es und verbinden es mit dem Arbeitsrecht. Geschult von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem Datenschutzberater.
Art. 4 der KI-Verordnung verlangt, dass Unternehmen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Schon die Nutzung von ChatGPT im Büro genügt, damit die Pflicht greift.
Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktüberwachung der KI-Verordnung in Deutschland, inklusive Beschwerdestelle. Ab dann schaut erstmals eine Behörde hin.
KI im Recruiting und Personalmanagement gilt als Hochrisiko-Anwendung. Die Pflichten dafür greifen nach dem Digital Omnibus ab Dezember 2027. Wer jetzt schult, nutzt das Vorbereitungsfenster.
Ehrlich statt Panik: Anders als manche Anbieter behaupten, steht auf einen Verstoß gegen Art. 4 kein unmittelbares Bußgeld. Die Pflicht gilt trotzdem, und wer sie ignoriert, riskiert Aufsichtsmaßnahmen, Beweisprobleme und Vorwürfe des Organisationsverschuldens. Genau diese Einordnung bekommen Sie bei uns von Juristen, nicht von Verkäufern.
Ein Termin, vier greifbare Ergebnisse.
Die Pflicht ist unbequem. Wir machen daraus einen erledigten Haken mit sichtbarem Gegenwert, den Sie vorzeigen können.
Schulung, die sitzt
Praxisnah geschult von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem Datenschutzberater, nicht von einem Trainer aus dem Katalog.
Nachweis in der Hand
Teilnahme-Nachweis und auditfähige Dokumentation Ihrer KI-Kompetenz. Sofort vorzeigbar bei Prüfungen.
Fertige Vorlagen
KI-Nutzungsrichtlinie, Muster-Betriebsvereinbarung und Dokumentationsvorlage. Sie gehen mit Dokumenten heraus, nicht nur mit Wissen.
Bleibt aktuell
Aktualisierungs-Service bei relevanten Rechtsänderungen, damit Ihr Nachweis nicht in einem Jahr veraltet.
Rechtssicher mit KI
Ein Inhouse-Tag, der die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO, den Datenschutz und das Arbeitsrecht rund um KI in einem Aufwasch abdeckt.
- AI-Act-Schulung nach Art. 4 für Ihr Team
- Modul KI am Arbeitsplatz aus arbeitsrechtlicher Sicht
- Datenschutz-Grundlagen für den KI-Einsatz
- Teilnahme-Nachweis für Ihre Compliance-Dokumentation
- Vorlagenpaket: KI-Nutzungsrichtlinie, Muster-Betriebsvereinbarung, Dokumentationsvorlage
- Aktualisierungs-Service bei relevanten Rechtsänderungen
Einzeln buchbare Kurse
Sie brauchen nur einen Baustein? Jeden Kurs gibt es auch einzeln. Zwei Schwerpunkte, ein Anspruch: rechtssicher und praxisnah.
01 AI Act und KI-Kompetenz
AI-Act-Schulung nach Art. 4 KI-Verordnung
Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, und ab August 2026 schaut mit der Bundesnetzagentur erstmals eine Aufsicht hin. Wir machen Ihr Team nachweisbar fit und dokumentieren es.
KI-Schulung für Mitarbeiter
Ihre Mitarbeitenden nutzen längst KI. Wir sorgen dafür, dass sie es sicher, produktiv und rechtskonform tun.
AI Act für Führungskräfte und KI-Beauftragte
Wer im Unternehmen für KI verantwortlich ist, muss die Verordnung nicht nur kennen, sondern umsetzen können.
KI-Verordnung und Mitbestimmung für Betriebsräte
Wenn KI in den Betrieb kommt, sitzt der Betriebsrat mit am Tisch. Wir bringen Sie auf Augenhöhe.
02 Arbeitsrecht
Für Betriebsräte gilt: Erforderliche Schulungen zahlt in der Regel der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Nach der Betriebsratswahl 2026 ist die Grundschulung der übliche erste Schritt.
KI am Arbeitsplatz, rechtssicher einsetzen
KI trifft Arbeitsrecht genau dort, wo es teuer wird: Überwachung, Recruiting und Mitbestimmung. Diesen Schnittpunkt beherrschen wir.
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Ein Betriebsrat ist nur so stark wie sein Wissen. Wir liefern die arbeitsrechtliche Grundlage, praxisnah und aktuell.
Warum IKAR und nicht die nächste Akademie.
Technik-Akademien erklären KI. Seminarhäuser schulen Arbeitsrecht. Den AI Act macht erst die Kombination aus KI-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutz greifbar, geschult von Juristen statt Trainern.
| Technik- / KI-Akademie | BR-Seminarhaus | IKAR Institut | |
|---|---|---|---|
| Wer schult | Trainer, Berater | wechselnde Referenten | Fachanwalt + Datenschutzberater |
| Juristische Tiefe | gering | Arbeitsrecht ja, KI-Recht kaum | KI-Recht, Arbeitsrecht, Datenschutz |
| KI × Arbeitsrecht (Überwachung, Recruiting, Mitbestimmung) | · | teilweise | ja, der Kern |
| Rechtslage ehrlich eingeordnet statt Bußgeld-Panik | · | teils | immer |
| Nachweis und auditfähige Doku | teils | teils | immer |
| Fertige Vorlagen (Richtlinie, Betriebsvereinbarung) | · | · | inklusive |
| Aktualisierung bei Rechtsänderung | · | · | Service |
Die Pflicht ist da. Die Aufsicht kommt. Ein Schulungstag erledigt beides.
Sagen Sie uns Teamgröße und Wunschtermin. Wir schlagen das passende Format vor, inhouse oder live-online, deutschlandweit.