KI-Verordnung und Mitbestimmung für Betriebsräte
Wenn KI in den Betrieb kommt, sitzt der Betriebsrat mit am Tisch. Wir bringen Sie auf Augenhöhe.
- Dauer
- Ein- oder zweitägig
- Format
- Inhouse (Präsenz) oder live-online
- Für wen
- Betriebsräte, SBV, JAV, IT-Ausschuss
Der Referent stellt den Kurs vor.
In zwei Minuten erklärt Ihr Referent, worum es geht, für wen der Kurs gedacht ist und was Sie am Ende in der Hand haben. So wissen Sie vor der Anfrage, wer vor Ihrem Team steht und was Sie erwartet.
Video folgt in Kürze
Aufnahme in Produktion · ca. 2 Min.
Online, inhouse oder im Seminarhotel.
Live-Online
Live und synchron mit direkter Rückfragemöglichkeit. Deutschlandweit ohne Anreise, ideal für verteilte Teams.
Inhouse bei Ihnen
Wir kommen zu Ihnen ins Haus, deutschlandweit. Ihr Team, Ihre Räume, ein Termin.
Seminarhotel
Ein bis drei Tage im Seminarhotel mit Übernachtung und Verpflegung. Volle Konzentration, weit weg vom Tagesgeschäft.
+ 690 € / Teilnehmer
Seminarhotel an vier Standorten: Hamburg, Berlin, Köln, München. Standorte ansehen.
Das nehmen Sie mit
- KI-Systeme im Betrieb verstehen und einordnen
- Mitbestimmungsrechte kennen und nutzen
- Auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln
- Muster für Betriebsvereinbarungen zur KI
Inhalte
- 01 Was die KI-Verordnung für Beschäftigte bedeutet
- 02 KI-Überwachung und algorithmisches Recruiting
- 03 Mitbestimmung nach § 87 BetrVG bei KI-Einführung
- 04 Was in eine Betriebsvereinbarung zur KI gehört
- 05 Rechte, Fristen und Handlungsmöglichkeiten
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten der Betriebsrats-Schulung?
Erforderliche Schulungen des Betriebsrats trägt in der Regel der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Ob eine Schulung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab; steht eine KI-Einführung im Betrieb an, ist sie regelmäßig gut begründbar.
Hat der Betriebsrat bei KI ein Mitbestimmungsrecht?
Bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind, bestehen Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG. Viele KI-Systeme fallen darunter.
Dürfen wir externen Sachverstand hinzuziehen?
Ja. Bei der Beurteilung von KI gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG als erforderlich, das hat der Gesetzgeber ausdrücklich so geregelt. Über die Kosten ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen.
Optional erweiterbar
Diesen Kurs können Sie mit passenden Zusatz-Bausteinen verstärken. Wählbar im nächsten Schritt bei der Anfrage.
Grenzen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung. Je Teilnehmer.
DSGVO im KI-Einsatz, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte. Je Teilnehmer.
Update-Schulung auf aktuellem Rechtsstand, damit der Nachweis nicht veraltet. Je Teilnehmer.
Verhandlungsfertiger Entwurf einer Betriebsvereinbarung zum KI-Einsatz. Ein Dokument, auch für die Betriebsrats-Seite.
Passt dazu
AI-Act-Schulung nach Art. 4 KI-Verordnung
Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, und ab August 2026 schaut mit der Bundesnetzagentur erstmals eine Aufsicht hin. Wir machen Ihr Team nachweisbar fit und dokumentieren es.
Details GrundlagenKI-Schulung für Mitarbeiter
Ihre Mitarbeitenden nutzen längst KI. Wir sorgen dafür, dass sie es sicher, produktiv und rechtskonform tun.
Details