KI-Schulungspflicht nach Art. 4: Was wirklich gilt und was Anbieter Ihnen erzählen
Stand: Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Die Pflicht gibt es, und sie gilt seit Februar 2025
Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Betreiber ist schnell, wer KI beruflich einsetzen lässt: ChatGPT im Büro genügt. Das Maß richtet sich nach Vorwissen, Kontext und Einsatzzweck; eine bestimmte Form der Schulung schreibt die Verordnung nicht vor.
Was viele Anbieter verschweigen: Art. 4 ist nicht bußgeldbewehrt
"Bis zu 15 Millionen Euro Bußgeld bei fehlender Schulung" ist die häufigste Verkaufsformel im Markt, und sie ist falsch. Der Sanktionskatalog der KI-Verordnung (Art. 99) knüpft Bußgelder an verbotene Praktiken und an konkrete Pflichtverstöße, nicht an Art. 4. Die zitierten 15 Millionen sind die allgemeine zweite Sanktionsstufe, die auf die Kompetenzpflicht nicht unmittelbar anwendbar ist. Wer Ihnen mit dieser Zahl eine Schulung verkaufen will, hat die Verordnung nicht gelesen oder hofft, dass Sie es nicht tun.
Warum die Pflicht trotzdem ernst zu nehmen ist
Drei Risiken bleiben real. Erstens: Ab dem 2. August 2026 nimmt die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde ihre Arbeit auf, inklusive Beschwerdestelle; das deutsche KI-Durchführungsgesetz wurde im Juni und Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ab dann schaut erstmals eine Behörde hin. Zweitens: Kommt es beim KI-Einsatz zu Schäden oder Datenschutzverstößen, wirkt fehlende Schulung als Organisationsverschulden gegen das Unternehmen und die Geschäftsleitung (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Drittens: Ohne Dokumentation fehlt im Streitfall der Nachweis, überhaupt etwas getan zu haben.
Was der Digital Omnibus 2026 geändert hat
Mit dem im Frühjahr 2026 beschlossenen Digital Omnibus hat die EU zwei Dinge getan, die jeder kennen sollte, der zu KI-Pflichten berät: Die Hochrisiko-Pflichten, unter anderem für KI im Recruiting und Personalmanagement, wurden vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Und Art. 4 selbst wurde von einer strengen Sicherstellungspflicht zu einer Unterstützungspflicht abgeschwächt. Wer heute noch mit der "Deadline August 2026" für Hochrisiko-Systeme wirbt, arbeitet mit veraltetem Stand. Ehrlich formuliert gilt: Die Kompetenzpflicht besteht, die Aufsicht startet im August 2026, und für Hochrisiko-HR-Systeme läuft ein Vorbereitungsfenster bis Ende 2027.
Was Unternehmen konkret tun sollten
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools sind im Einsatz, offiziell und inoffiziell?
- KI-Nutzungsrichtlinie einführen: Was darf hinein, was nicht, wer entscheidet über neue Tools?
- Mitarbeitende schulen, abgestuft nach Rolle, und die Teilnahme dokumentieren.
- Betriebsrat früh einbinden: Bei überwachungsgeeigneten Systemen greift § 87 BetrVG.
- Für HR-Anwendungen die Hochrisiko-Anforderungen bis Ende 2027 vorbereiten.
Schulung mit ehrlicher Einordnung
Unsere AI-Act-Schulung nach Art. 4 vermittelt genau diesen Stand: was gilt, was nicht, und wie Sie es dokumentieren. Gehalten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem Datenschutzberater.
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